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Aufnahmeverfahren

INFOMATERIAL

Aufnahmeverfahren


Wir möchten noch auf folgendes hinweisen:
Die Aufnahme von Mitgliedern, die keinem Landesverband angehören würden,

erfolgt durch den Bundesvorstand allein.
Der Bundesvorstand wirkt an der Aufnahme von Mitgliedern mit Wohnsitz im

Gebiet eines Landesverbands mit.
Die Aufnahme ist erfolgt, wenn auch der Bundesvorstand dem Mitgliedsantrag

zugestimmt hat.

Voraussetzung  Beitrag   Aufnahmeverfahren