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Unsere Beiträge sind im Gegensatz zu anderen Parteien sehr moderat.
Erteilen Sie uns bitte nach Möglichkeit Einzugsauftrag für den Jahresbeitrag.
Wegen des erhöhten Aufwands für uns möchten Sie bitte von der Beitragszahlung auf Rechnung absehen.

Unsere Satzung bestimmt dazu derzeit folgende Jahresbeiträge:
(Auszug aus Satzung der Deutschen Zentrumspartei, Stand v. Juni 2005)
4.4 Mitgliedsbeiträge
(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich für Einzelpersonen 20 EUR, für den Ehegatten 10 EUR und

auf Antrag für sozial Schwache, Schüler und Studenten 18 EUR.
(2) Der Beitrag ist jeweils bis zum 15. Februar des laufenden Jahres fällig.
(3) Über den Mitgliedsbeitrag soll jedes Mitglied der Partei eine Einzugsermächtigung erteilen.
(4) In begründeten Fällen kann der Vorstand der zuständigen Gliederung auf Antrag des Mitglieds

Beitragsermäßigung oder -befreiung für ein Jahr bewilligen. Der Bundesschatzmeister ist von diesem Beschluß

schriftlich zu informieren.

Voraussetzung  Beitrag   Aufnahmeverfahren