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Mitgliedschaft

INFOMATERIAL

Voraussetzung


Das Zentrum steht für alle Bürger offen, die christliche Werte teilen und dies nach Möglichkeit mit christlicher

Konfessionszugehörigkeit und Gemeindemitgliedschaft zum Ausdruck bringen- Vorbedingung ist dies allerdings nicht.

Zu den Mitgliedschaftsvoraussetzungen nehmen Sie bitte zur Kenntnis:
(Auszug aus der der Satzung der Deutschen Zentrumspartei,
Stand v. Juni 2005)
Artikel II
Mitgliedschaft
§ 4 Mitgliedschaft
4.1 Beginn der Mitgliedschaft
(1) Mitglieder werden auf Antrag des jeweiligen Landesvorstands vom Bundesvorstand berufen.
Voraussetzungen hierzu sind:
1. Anerkennung des Grundsatzprogramms und der Satzung des ZENTRUM
2. Anerkennung der freiheitlich demokratischen Grundordnung
3. Vollendung des 16. Lebensjahres
(2) Die Mitgliedschaft in einer links- oder rechtsextremen oder antichristlichen Vereinigung oder die Förderung von

Gruppierungen, die den Zielen des ZENTRUM entgegenstehen, schließt die Aufnahme und eine damit verbundene

Mitgliedschaft in das ZENTRUM aus.
(3) Personen, denen die bürgerlichen Ehrenrechte oder das Wahlrecht durch Richterspruch rechtskräftig aberkannt

wurden, können nicht Mitglied der Deutschen Zentrumspartei sein.
(4) Eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einer anderen Partei ist ausgeschlossen. Die Vorstände können verlangen,

daß die Bewerber über ihre jetzige oder frühere Mitgliedschaft in anderen Parteien und eine evtl. Arbeit für

frühere Sicherheitsorgane Auskunft geben.

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